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vor 3 Stunden

Kein Widerrufsrecht bei Rechtsmissbrauch

Der EuGH hat eine für Handwerker positive Entscheidung getroffen:

Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht zu einem Zeitpunkt Gebrauch macht, an dem die vom Handwerker erbrachten Leistungen nicht mehr zurückerstattet werden können, kann der Handwerker dem Widerruf mit Erfolg entgegentreten.

Voraussetzung ist, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht rechtsmissbräuchlich ausgeübt hat, um sich auf Kosten des Unternehmers einen Vorteil zu verschaffen und daher die mit der Widerrufsregelung verfolgten Ziele des Verbraucherschutzes nicht erreicht werden.

Bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume mit Verbrauchern geschlossen werden, steht den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu.

Hierüber müssen sie vom Unternehmer aufgeklärt werden, damit die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Unterbleibt die Aufklärung, kann der Verbraucher auch dann den Vertrag noch widerrufen, wenn die Vertragsleistung erbracht worden ist. Die Folge des Widerrufs ist, dass der Vertrag „rückabgewickelt“ werden muss.

In der Praxis bedeutet das, dass der Unternehmer sämtliche erhaltenen Zahlungen zurückerstatten muss und der Verbraucher die erhaltene Leistung zurückgeben muss – was in der Praxis bei Handwerker-, Architekten- oder Ingenieursleistungen oft nicht möglich ist.

Im Ergebnis erhält der Verbraucher die Leistung somit kostenlos, denn einen Ersatz für die erhaltene Leistung muss er auch nicht leisten.

Das wird von Verbrauchern immer wieder missbräuchlich genutzt, um Werkleistungen kostenlos zu erhalten.

Der EuGH hat diesem Vorgehen nun einen Riegel vorgeschoben.

Das europäische Recht dient nicht dazu, betrügerische Vorgänge zu schützen. Hierzu sind alle Tatsachen und Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Erfolgt der Widerruf absichtlich erst am Ende der Widerrufsfrist zu einem Zeitpunkt, an dem die erhaltene Werkleistung nicht mehr zurückgegeben werden kann und nur zu dem Zweck, die Leistung kostenlos zu erhalten, kann das Widerrufsrecht nicht mehr ausgeübt werden.

Seminar zum Thema:

Widerrufsrechte bei Verträgen mit Verbrauchern

🗓️ Dienstag, 15.09.2026 | Live-Online-Termin

⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto

Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Für wen ist das Seminar geeignet?

Bauunternehmer und Handwerksbetriebe

Architekten und Ingenieure

Projektentwickler und Bauträger

https://www.zillmer-seminare.de/widerrufsrechte-bei-vertraegen-mit-verbrauchern

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