🐮Stallunterbauten müssen in der Landwirtschaft so angelegt und betrieben werden, dass schädliche Bodenveränderungen, nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit sowie Verunreinigungen oberirdischer Gewässer ausgeschlossen werden.
🚰Insbesondere zur Sicherung der Trinkwasserqualität und zur Reinhaltung der Gewässer, sind in den wasser- und baurechtlichen Vorschriften Bestimmungen einzuhalten, die beim Stallbau mit Güllekanal (JGS-Anlagen) zu berücksichtigen sind.
Fradiflex® JGS Fugenblech darf zur Abdichtung von Arbeitsfugen gegenüber wassergefährdenden Flüssigkeiten in Dichtkonstruktionen aus unbeschichtetem Beton gemäß den Bestimmungen der DIN 11622-2 oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung in JGS bzw. Biogas-Anlagen verwendet werden.