Wusstet ihr schon, dass in Deutschland die baurechtliche Pflicht zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für die meisten Lüftungsgeräte entfallen wird?
Die überarbeitete MVVTB und Musterbauordnung (MBO) schaffen dafür die Grundlage – eine Anpassung durch die Bundesländer steht noch aus.
Trotz dieser Entwicklung hat LUNOS alle bestehenden abZ verlängert und neue für kommende Produkte beantragt. So garantieren wir Ihnen auch weiterhin maximale baurechtliche Sicherheit – selbst, wenn die Umsetzung in Landesrecht noch Zeit braucht. Einzelne Ausnahmen, z. B. im Brandschutz, bleiben bestehen.
Daher sind wir stolz euch mitteilen zu können, dass vier unserer Produkte zum wiederholten Male die Allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erhalten haben.
Dabei handelt es sich um die dezentralen Lüfter mit Wärmerückgewinnung, den e²60 mit einer Zulassung bis September 2026 und den e²60kurz mit einer Zulassung bis April 2028.
Eine Zulassung bis sogar Mai 2030 haben unser Ablüfter der Silvento ec, jetzt auch bis 90m³/h zugelassen womit eine einzigartige Kalibrierbarkeit der Volumenströme vor Ort einstellbar und an Höhenlagen anpassbar ist, sowie die Fassadenelemente der Serie LUNOtherm für uneingeschränkte Fassadengestaltung.
Mehr zur Zulassung und den Produkten findet ihr auf unserer Webseite www.lunos.de oder
https://www.lunos.de/alle-produkte/e260
https://www.lunos.de/alle-produkte/e260kurz