Im Bauvertrag haftet der Handwerker gegenüber dem Auftraggeber – auch dann, wenn der Mangel eigentlich auf mangelhaftes Baumaterial zurückzuführen ist.
Seit 2018 gilt aber:
War das Material mangelhaft, muss der Lieferant nicht nur Ersatz liefern, sondern auch die Aus- und Einbaukosten tragen.
Das gilt sogar über die Stufen der Lieferkette hinweg – bis zum Hersteller oder Importeur.
Praxistipp:
Prüfen und dokumentieren Sie Materiallieferungen, Chargen und Lieferscheine sauber. Erkennbare Materialfehler müssen bei Anlieferung gerügt werden. Nur so können Sie im Mangel¬fall Ihren Regress gegen den Lieferanten durchsetzen.
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Veranstaltungstipp: Vertragsschluss
Fehler vermeiden, Sicherheit gewinnen
🗓️ Dienstag, 27.01.2026 | Live-Online-Seminar
⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto
weitere Informationen: