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vor 3 Wochen

Materialfehler am Bau: Wer zahlt den Ausbau des mangelhaften Materials?

Im Bauvertrag haftet der Handwerker gegenüber dem Auftraggeber – auch dann, wenn der Mangel eigentlich auf mangelhaftes Baumaterial zurückzuführen ist.

Seit 2018 gilt aber:

War das Material mangelhaft, muss der Lieferant nicht nur Ersatz liefern, sondern auch die Aus- und Einbaukosten tragen.

Das gilt sogar über die Stufen der Lieferkette hinweg – bis zum Hersteller oder Importeur.

Praxistipp:

Prüfen und dokumentieren Sie Materiallieferungen, Chargen und Lieferscheine sauber. Erkennbare Materialfehler müssen bei Anlieferung gerügt werden. Nur so können Sie im Mangel¬fall Ihren Regress gegen den Lieferanten durchsetzen.

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Veranstaltungstipp: Vertragsschluss

Fehler vermeiden, Sicherheit gewinnen

🗓️ Dienstag, 27.01.2026 | Live-Online-Seminar

⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto

weitere Informationen:

https://www.zillmer-seminare.de/vertragsschluss

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