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vor 1 Jahr

Nachhaltige Lösungen für morgen: Die neue Heizungsförderung und ihre Rolle bei der Energiewende im Gebäudesektor.

Seit gestern ist die lang erwartete neue Heizungsförderung verfügbar!

Diese wegweisende Initiative, die erstmals im Gesetz verankert ist, bietet eine Fülle von Möglichkeiten für Hausbesitzer und Mieter, ihre Heizsysteme zu modernisieren und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Ein wichtiger Aspekt dieser Förderung ist die Anerkennung der Stromdirektheizung als erstmalig im Gesetz aufgeführte und damit als Erfüllungsoption geltende Heizung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anteil an regenerativ erzeugtem Strom im Netz stetig zunimmt.

In diesem Kontext wird die Stromdirektheizung, insbesondere die Infrarot-Heizung von Vitramo, unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren als eine weitere Möglichkeit zur Beheizung von Gebäuden betrachtet.

Es ist bemerkenswert, dass trotz der Tatsache, dass die Infrarotheizung nach wie vor nicht förderfähig ist, sie keinesfalls andere Förderungen für Neubauten, Sanierungen oder Heizungstauschprojekte behindert. Insbesondere im Altbau wird die Wärmepumpe bei einer Hybridheizung aus Wärmepumpe und Infrarotheizung förderfähig, was einen bedeutenden Fortschritt in Richtung energetischer Sanierung darstellt.

Wie kann nun die Infrarotheizung von Vitramo in das energetische Gebäudekonzept integriert werden, und welche Möglichkeiten bieten sich bezüglich der Förderungen?

Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.

Vitramo im Neubau – Grundlegende Richtlinien:

Bei neu zu errichtenden Gebäuden werden verschiedene Anforderungen an den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz, die Gebäudedichtheit in Verbindung mit der Luftwechselrate und die Heizungsanlage zur Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung gestellt. Gemäß dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) muss das zu errichtende Gebäude so konzipiert sein, dass der Jahres-Primärenergiebedarf um 45 % niedriger ist als beim Referenzgebäude. Dies entspricht den Mindestanforderungen eines Effizienzhaus-55-Standards. Durch Verbesserungen der Gebäudehülle und der Nutzung erneuerbarer Energien kann ein noch besserer Effizienzhaus-Standard erreicht werden.

Für die Installation einer Infrarotheizung im Neubau müssen die Anforderungen gemäß § 71d GEG erfüllt werden, was unter anderem eine entsprechende Gebäudehülle und die Einhaltung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs umfasst.

Vitramo bei der Sanierung – Grundlegende Richtlinien:

Bei Sanierungsmaßnahmen eines Gebäudes empfiehlt es sich, den höchstmöglichen Effizienzhaus-Standard anzustreben. Je nachdem, ob das Gebäude vorher mit oder ohne wasserführendes System beheizt wurde, gelten unterschiedliche Anforderungen an die Gebäudehülle, wenn eine Infrarotheizung eingesetzt werden soll. Ebenfalls müssen die Vorschriften des GEG eingehalten werden, um Fördermittel zu erhalten.

Vitramo beim Austausch der Heizung ohne Sanierung – Grundlegende Richtlinien:

Gemäß dem neuen GEG muss eine neue Heizung, die im Rahmen eines Heizungstauschs installiert wird, zu 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden. Der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine Infrarotheizung wie Vitramo ist nicht ohne Weiteres möglich, es sei denn, bestimmte Ausnahmen, wie der Austausch von defekten Einzelraum-Stromdirektheizungen, liegen vor.

Vitramo bei Austausch der Heizung – Hybridlösung aus Wärmepumpe und Infrarotheizung:

Eine äußerst effiziente Lösung ist die Hybridlösung, die eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Infrarotheizung wie Vitramo vorsieht.

Diese Hybridlösung ermöglicht es, die Grundlasten des Wärmebedarfs mit der Wärmepumpe zu decken und die Spitzenlasten mit der Infrarotheizung abzudecken. Dadurch wird der Energiebedarf gegenüber dem vorherigen Heizsystem erheblich gesenkt.

Fazit:

Trotz der Tatsache, dass die Infrarotheizung nicht förderfähig ist, torpediert sie keine anderen Förderungen. Für eine Hybridlösung wie die Kombination aus Wärmepumpe und Infrarotheizung können Fördermittel für die Wärmepumpe beantragt werden, deren Höhe im Einzelfall ermittelt werden muss.

Die neuen Regelungen des GEG bieten also eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Einsatz der Infrarotheizung von Vitramo in verschiedenen Bau- und Modernisierungsprojekten.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten und Sie bei der Planung Ihrer Heizungsprojekte zu unterstützen.

(Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/02/06-neue-heizungsfoerderung.html)

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