1 Information
vor 4 Stunden

Personenschaden - Wer haftet?

Es haften grundsätzlich alle, die einen Fehler gemacht haben, der zu dem Schaden geführt hat:

➡️Der Planer haftet für Planungsfehler

➡️ Der Handwerker haftet für Ausführungsfehler

➡️ Der Überwacher haftet für Überwachungsfehler.

Die Haftung besteht nebeneinander, so dass sich der Geschädigte ggf. einen ihm solvent erscheinenden (versicherten) Schuldner aussuchen kann („Gesamtschuld“).

Haften mehrere Gesamtschuldner, kann es in ihrem Innenverhältnis zu einem Ausgleichsanspruch kommen, wenn ein Schuldner mehr reguliert hat, als er nach seiner Verursachungsquote hätte tragen müssen.

Unser Seminar zum Thema

Bauleiterhaftung

🗓️ Mittwoch, 15.10.2025 | Live-Online-Termin

⏱️ 9.00-13.00 Uhr | 249 € netto

Sie erhalten ein Handout und eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden.

(5 Fortbildungspunkte für Architekten | Architektinnen und Ingenieure | Ingenieurinnen)

weitere Informationen & Anmeldung:

https://www.zillmer-seminare.de/haftung-und-verantwortung-des-bauleiters

Bei Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail: info@zillmer-seminare.de

2 Beratung
Kontakt aufnehmen
Zillmer-Seminare Wir beraten Sie gerne
Weitere Spots von Zillmer-Seminare Weitere anzeigen
Weitere Spots aus dem Themengebiet Fachplanung und Wissen Weitere anzeigen
Registrieren Sie sich kostenlos Ihre Nutzer-Vorteile:
Jetzt starten
Login vorhanden? Jetzt anmelden