Es haften grundsätzlich alle, die einen Fehler gemacht haben, der zu dem Schaden geführt hat:
➡️Der Planer haftet für Planungsfehler
➡️ Der Handwerker haftet für Ausführungsfehler
➡️ Der Überwacher haftet für Überwachungsfehler.
Die Haftung besteht nebeneinander, so dass sich der Geschädigte ggf. einen ihm solvent erscheinenden (versicherten) Schuldner aussuchen kann („Gesamtschuld“).
Haften mehrere Gesamtschuldner, kann es in ihrem Innenverhältnis zu einem Ausgleichsanspruch kommen, wenn ein Schuldner mehr reguliert hat, als er nach seiner Verursachungsquote hätte tragen müssen.
Unser Seminar zum Thema
Bauleiterhaftung
🗓️ Mittwoch, 15.10.2025 | Live-Online-Termin
⏱️ 9.00-13.00 Uhr | 249 € netto
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(5 Fortbildungspunkte für Architekten | Architektinnen und Ingenieure | Ingenieurinnen)
weitere Informationen & Anmeldung:
https://www.zillmer-seminare.de/haftung-und-verantwortung-des-bauleiters
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