Wer als Bauunternehmen ein Haus für einen privaten Bauherrn errichtet, schließt nicht einfach einen normalen Bauvertrag.
Bei Neubauten oder neubaugleichen Umbauten greift der Verbraucherbauvertrag – mit deutlich strengeren Regeln.
Dazu gehören z. B.:
• Pflicht zur Baubeschreibung
• Bauzeit und Fertigstellungsfristen
• Widerrufsrecht
• Begrenzte Abschlagszahlungen
Praxistipp für Bauunternehmen:
Nutzen Sie für private Bauherren spezielle Verbraucherbauverträge und denken Sie an die Widerrufsbelehrung.
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Veranstaltungstipp: Vertragsschluss
Fehler vermeiden, Sicherheit gewinnen
🗓️ Dienstag, 27.01.2026 | Live-Online-Seminar
⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto
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