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vor 1 Woche

Verbraucherbauvertrag: Warum Einfamilienhäuser Sonderrecht haben

Wer als Bauunternehmen ein Haus für einen privaten Bauherrn errichtet, schließt nicht einfach einen normalen Bauvertrag.

Bei Neubauten oder neubaugleichen Umbauten greift der Verbraucherbauvertrag – mit deutlich strengeren Regeln.

Dazu gehören z. B.:

• Pflicht zur Baubeschreibung

• Bauzeit und Fertigstellungsfristen

• Widerrufsrecht

• Begrenzte Abschlagszahlungen

Praxistipp für Bauunternehmen:

Nutzen Sie für private Bauherren spezielle Verbraucherbauverträge und denken Sie an die Widerrufsbelehrung.

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Veranstaltungstipp: Vertragsschluss

Fehler vermeiden, Sicherheit gewinnen

🗓️ Dienstag, 27.01.2026 | Live-Online-Seminar

⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto

weitere Informationen:

https://www.zillmer-seminare.de/vertragsschluss

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