1 Information
vor 3 Stunden

Wann ist eine Bürgschaft am Bau wertlos?

Kurz gesagt:

Eine Bürgschaft ist wertlos, wenn die Sicherungsabrede im Bauvertrag unwirksam ist oder die Urkunde den Fall nicht abdeckt, für den sie gebraucht wird. Typische Ursachen sind Klauseln „auf erstes Anfordern“, eine zu hohe Sicherheit und Formulierungen wie „mängelfrei abgenommen“.

Der Auftragnehmer ist insolvent. Die Mängel sind da. Zum Glück gibt es ja eine Bürgschaft. Dann schreibt die Bank: Wir zahlen nicht.

Das passiert öfter, als man denkt. Und meistens liegt der Fehler nicht bei der Bank, sondern im eigenen Vertrag.

Fehler 1:

Die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss die Bank sofort zahlen, ohne zu prüfen, ob der Anspruch besteht. Für den Auftraggeber klingt das ideal.

Der Haken: Steht diese Pflicht in vorformulierten Vertragsbedingungen des Auftraggebers, ist die Klausel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig unwirksam. Sie benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen. Im schlimmsten Fall fällt dann die gesamte Sicherungsabrede weg.

Fehler 2:

„Mängelfrei abgenommen“ statt „abgenommen“

Viele Verträge knüpfen die Gewährleistungsbürgschaft oder ihren Austausch gegen den Einbehalt an die „mängelfreie Abnahme“.

Nur: Kaum eine Bauleistung wird mängelfrei abgenommen. Fast jedes Abnahmeprotokoll enthält Vorbehalte. Dann ist die Bedingung nie eingetreten, und es gibt Streit, ob und ab wann die Bürgschaft überhaupt gilt. Ein Wort zu viel, und die Sicherheit steht auf wackligen Beinen.

Fehler 3:

Zu viel Sicherheit auf einmal

Wer gleichzeitig eine hohe Vertragserfüllungsbürgschaft und hohe Einbehalte von den Abschlagszahlungen verlangt, sichert sich zu stark ab. Auch das kann eine Klausel unwirksam machen. Mehr dazu im Seminar „Sicherheiten am Bau“.

Fehler 4:

Die Urkunde passt nicht zum Vertrag

Die Bank bürgt nur für das, was in der Urkunde steht. Typische Lücken:

• Die Urkunde sichert nur die Vertragserfüllung, nicht die Mängelansprüche nach der Abnahme.

• Nachträge oder geänderte Leistungen sind nicht erfasst.

• Die Bürgschaft ist befristet und läuft vor der Gewährleistung ab.

• Bauvorhaben oder Vertrag sind falsch oder ungenau bezeichnet.

Was Sie tun können

• Vertrag prüfen: Ist die Sicherheit ausdrücklich vereinbart, in angemessener Höhe und ohne „erstes Anfordern“?

• Urkunde prüfen, bevor Sie sie annehmen: Deckt sie genau die vereinbarten Ansprüche ab?

• Unbrauchbare Urkunden zurückweisen: sofort und schriftlich, nicht erst im Streitfall.

Fazit

Eine Bürgschaft ist nur so gut wie der Vertrag, auf dem sie beruht. Prüfen kostet zehn Minuten. Nicht prüfen kann die ganze Sicherheit kosten.

Mehr dazu im Live-Online-Seminar

In „Sicherheiten am Bau“ aus der Veranstaltungsreihe Bau- und Architektenrecht erklärt Fachanwalt Frank Zillmer worauf es bei der Vereinbarung von Sicherheiten ankommt. Mit Fällen aus seiner Anwaltspraxis, für Auftraggeber und

Auftragnehmer. 2 Unterrichtseinheiten (UE).

🗓️ Donnerstag, 12.11.2026

⏱️ 15.00-16.30 Uhr | 89,00 € netto

https://www.zillmer-seminare.de/sicherheiten-am-bau

2 Beratung
Kontakt aufnehmen
Zillmer-Seminare Wir beraten Sie gerne
Weitere Spots von Zillmer-Seminare Weitere anzeigen
Weitere Spots aus dem Themengebiet Fachplanung und Wissen Weitere anzeigen