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vor 1 Woche

Wer entscheidet, ob ein Gerüst im Winter genutzt werden darf?

Schnee, Eis, Stillstand?

Wer entscheidet, ob ein Gerüst im Winter genutzt werden darf?

Vereiste Gerüste sind kein „kleines Risiko“, sondern eine akute Unfallgefahr.

Trotzdem herrscht auf vielen Baustellen Unsicherheit:

➡️ Wer muss räumen?

➡️ Wer darf sperren?

➡️ Wer haftet, wenn trotzdem gearbeitet wird?

Die kurze Antwort: Sicherheit schlägt Baufortschritt. Immer.

Die längere Antwort ist juristisch klar geregelt – wird aber oft falsch gelebt.

Vereiste Gerüste = akute Unfallgefahr → Nutzung rechtlich unzulässig

Sicherheit geht vor Baufortschritt

Gerüstbauer: verantwortlich nur bis zur Übergabe, Winterräumung nur bei vertraglicher Regelung / besonderer Vergütung

Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten

Tägliche Sichtprüfung & Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn erforderlich

Bauleiter muss bei erkennbarer Gefahr eingreifen, sperren und dies deutlich kommunizieren (Haftungsrisiko!)

Enteisen nur fachgerecht, mit geeigneten Mitteln und anschließender Freigabe

Wenn sichere Nutzung nicht gewährleistet ist: Gerüst sperren

Sperrung muss eindeutig, sichtbar und kommuniziert sein

Beschäftigte dürfen vereiste Gerüste nicht betreten und Arbeiten verweigern

Klare Zuständigkeiten & Winterregelungen schriftlich festlegen

weiter Informationen lesen sie hier:

https://www.zillmer-seminare.de/geruestnutzung-im-winter

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