Schnee, Eis, Stillstand?
Wer entscheidet, ob ein Gerüst im Winter genutzt werden darf?
Vereiste Gerüste sind kein „kleines Risiko“, sondern eine akute Unfallgefahr.
Trotzdem herrscht auf vielen Baustellen Unsicherheit:
➡️ Wer muss räumen?
➡️ Wer darf sperren?
➡️ Wer haftet, wenn trotzdem gearbeitet wird?
Die kurze Antwort: Sicherheit schlägt Baufortschritt. Immer.
Die längere Antwort ist juristisch klar geregelt – wird aber oft falsch gelebt.
Vereiste Gerüste = akute Unfallgefahr → Nutzung rechtlich unzulässig
Sicherheit geht vor Baufortschritt
Gerüstbauer: verantwortlich nur bis zur Übergabe, Winterräumung nur bei vertraglicher Regelung / besonderer Vergütung
Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten
Tägliche Sichtprüfung & Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn erforderlich
Bauleiter muss bei erkennbarer Gefahr eingreifen, sperren und dies deutlich kommunizieren (Haftungsrisiko!)
Enteisen nur fachgerecht, mit geeigneten Mitteln und anschließender Freigabe
Wenn sichere Nutzung nicht gewährleistet ist: Gerüst sperren
Sperrung muss eindeutig, sichtbar und kommuniziert sein
Beschäftigte dürfen vereiste Gerüste nicht betreten und Arbeiten verweigern
Klare Zuständigkeiten & Winterregelungen schriftlich festlegen
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