Für hocheffiziente dezentrale Hallenheizungssysteme besteht auch nach 2026 (bzw. 2028) keine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien, wenn zwei Jahre nach dem Einbau eines dezentralen Heizungssystems in Hallen (> 4 m) die Energieeffizienz-Anforderung von mindestens 40 Prozent Einsparung über den Zeitraum eines Jahres nachgewiesen wird (§71m). Das bedeutet: diese Hocheffizienzsysteme (z. B. KÜBLER Technologien) können theoretisch bis zum Stichtag 31.12.2044 ohne erneuerbare Energien betrieben werden.
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