Schlagmann Akademie🧱🌱
Wärmeschutz-Seminar
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027
Bei den gesetzlichen Vorgaben ist aktuell viel in Bewegung – wer sich mit Wärmeschutz befasst, muss jetzt besonders genau hinschauen. Seit August 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz mit ersten Änderungen, etwa beim Einbau neuer Heizungen und bei der Berücksichtigung erneuerbarer Energien. Ab dem 1.1.2027 folgen ganz wesentliche Neuerungen: Die Referenztechnik für Wohn- und Nichtwohngebäude ändert sich, und die neue DIN/TS 18599 sowie DIN 4108-2 und 4108-3 sind zu berücksichtigen. Und es geht weiter: Ab 2028 müssen für größere Neubauten die Treibhausgasemissionen ermittelt werden, ab 2030 für alle Neubauten – inklusive Materialien und Komponenten. Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler bringt die Veränderungen auf den Punkt. Nach dem Seminar wissen Sie, was jetzt gilt und was als Nächstes kommt.
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Programm:
Programm
13:00–16:30 Uhr: Fachvorträge
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027
- Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz und der DIN 4108-3 und DIN 4108-7
- Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
- Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606
ab 16:30 Uhr: Fragerunde und Ende der Veranstaltung
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