T 30- oder T 90-Türen benötigen eine Zulassung des DIBT. Wurde unsere Fugenschnur vom Zulassungsinhaber mitgeprüft, ist sie Teil des Systems und darf verwendet werden (z. B. bei Türen der Fa. Neuform-Türenwerke).
Wurde die Fugenschnur nicht mitgeprüft, ist ihre Verwendung nur mit Zustimmung des Zulassungsinhabers möglich, z. B. wenn er eine „nicht wesentliche Abweichung“ von der Zulassung bestätigt. Dies ist in der Regel möglich, wenn als Türzargenabdichtung Steinwolle verwendet wurde.
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