Die Verwendung der Fugenschnur SG 300 ist zulässig, baurechtlich handelt es sich um einen Anschluss zwischen einer Decke und einer Wand ohne Scherbeanspruchung.
Auch in Kombination mit Schallschutzlagern an den Wangen der Treppen, ist die Fugenschnur SG 300 zulässig, wenn das Schallschutzelement im Bereich der Schnüre zurückgeschnitten wird.
Weitere Informationen zur Fugenschnur SG 300:
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